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Ihrig & Anderson Rechtsanwälte – Partnerschaft mbB • Mollstraße 58, 68165 Mannheim • T +49 (0) 621 40546280

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ÜBER UNS

Wir beraten Gesellschaften, Gesellschafter und Organe schwerpunktmäßig im Gesellschaftsrecht, insbesondere im Aktien- und Konzernrecht, im Umwandlungs- und Übernahmerecht, im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie zu Fragen der Compliance und Corporate Governance.

Unsere Beratung beruht auf der langjährigen Erfahrung, die wir in unterschiedlichen Positionen gesammelt haben: Als Partner einer führenden internationalen Anwaltssozietät bei der Beratung von Unternehmen und als Chefsyndikus eines großen börsennotierten, international tätigen Industriekonzerns bei der Vorbereitung richtungsweisender Entscheidungen. Unsere Sozietät führt diese aus unterschiedlichen Perspektiven gewonnene Expertise zusammen. Für eine praxisnahe und effiziente Beratung zum Erfolg unserer Mandanten.

Die bewusst überschaubare Größe unserer Sozietät erleichtert den Umgang mit Interessenkonflikten und ermöglicht eine effiziente und unabhängige Beratung, die durch die persönliche Nähe zum Mandanten geprägt ist. Gleichzeitig verfügen wir über enge persönliche Beziehungen zu führenden Praktikern aus dem Bereich des Investmentbankings und der Kommunikationsberatung ebenso wie zu renommierten Rechtswissenschaftlern und Partnern führender Anwaltssozietäten in Deutschland, der Schweiz, Österreich, Europa und den USA.

PARTNER



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Prof. Dr. Hans-Christoph Ihrig

Jahrgang 1959. Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg. Erstes Juristisches Staatsexamen Heidelberg 1984, Zweites Juristisches Staatsexamen Stuttgart 1987. Promotion zur Dr. iur. utr. an der Universität Heidelberg 1990. Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Gesellschaftsrecht (Lehrstuhl Prof. Dr. Peter Ulmer) an der Universität Heidelberg von 1985 bis 1990. Bis 2000 Partner bei Schilling, Zutt & Anschütz in Mannheim. Von 2000 bis 2017 Partner von Allen & Overy in Frankfurt. Seit 2018 Honorarprofessor an der Universität Mannheim.

Prof. Dr. Hans-Christoph Ihrig berät seit mehr als drei Jahrzehnten Gesellschaften und deren Gesellschafter, Organe und Organmitglieder insbesondere im Kontext börsennotierter Unternehmen. Schwerpunkte seiner Beratung sind das Gesellschaftsrecht, namentlich das Aktien- und Konzernrecht, das Umwandlungsrecht, das Kapitalmarktrecht und das Recht der öffentlichen Unternehmensübernahmen. Zu seinen Mandanten gehören eine Reihe von börsennotierten Gesellschaften, darunter große, im DAX 40 geführte Unternehmen. Der sog. “boardroom advice”, also die Unterstützung von Vorständen und Aufsichtsräten im aktienrechtlichen Kompetenzgefüge, insbesondere bei Fragen der Corporate Governace und Compliance und im Zusammenhang mit Strukturänderungen und bedeutsamen Transaktionen, ist kontinuierlicher Bestandteil seiner Tätigkeit. Er ist als Beirat in Familienunternehmen tätig. Seit Juli 2023 unterstützt er außerdem Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan als Of Counsel im Bereich Corporate Litigation. MEHR

Dr. Nils Anderson

Jahrgang 1958. Studium der Rechtswissenschaften in Mannheim und Heidelberg. Erstes Juristisches Staatsexamen Heidelberg 1983, Zweites Juristisches Staatsexamen Stuttgart 1986. Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Handelsrecht der Universität Mannheim (Prof. Dr. Günther Wiese) von 1986 bis 1988, Promotion zum Dr. iur. Von 1989 bis 2015 Tätigkeit als Syndikus in Großunternehmen, zuletzt als langjähriger General Counsel eines international tätigen börsennotierten Industriekonzerns. Seit 2016 selbständiger Rechtsanwalt.

Dr. Nils Anderson hat während seiner langjährigen Tätigkeit als Unternehmensjurist in leitender Funktion eine Vielzahl von Projekten in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Umwandlungsrecht und Kapitalmarktrecht federführend begleitet. Dazu gehören zahlreiche Unternehmensakquisitionen (auch von börsennotierter Gesellschaften und grenzüberschreitend) einschließlich der sich anschließenden Integrationsmaßnahmen, komplexe Konzernumstrukturierungen und die Platzierung von Aktien und Anleihen am Kapitalmarkt. Schwerpunkte seiner Tätigkeit waren darüber hinaus die juristische Betreuung von Vorstand und Aufsichtsrat, u.a. im Zusammenhang mit Abschluss und Beendigung von Organverträgen, die Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen sowie Fragen der Corporate Governance und Compliance.



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Prof. Dr. Hans-Christoph Ihrig

Prof. Dr. Hans-Christoph Ihrig, Rechtsanwalt und Partner. Jahrgang 1959. Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg. Erstes Juristisches Staatsexamen Heidelberg 1984, Zweites Juristisches Staatsexamen Stuttgart 1987. Promotion zur Dr. iur. utr. an der Universität Heidelberg 1990. Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Gesellschaftsrecht (Lehrstuhl Prof. Dr. Peter Ulmer) an der Universität Heidelberg von 1985 bis 1990. Bis 2000 Partner bei Schilling, Zutt & Anschütz in Mannheim. Von 2000 bis 2017 Partner von Allen & Overy in Frankfurt. Seit 2018 Honorarprofessor an der Universität Mannheim.

Prof. Dr. Hans-Christoph Ihrig berät seit mehr als drei Jahrzehnten Gesellschaften und deren Gesellschafter, Organe und Organmitglieder insbesondere im Kontext börsennotierter Unternehmen. Schwerpunkte seiner Beratung sind das Gesellschaftsrecht, namentlich das Aktien- und Konzernrecht, das Umwandlungsrecht, das Kapitalmarktrecht und das Recht der öffentlichen Unternehmensübernahmen. Zu seinen Mandanten gehören eine Reihe von börsennotierten Gesellschaften, darunter große, im DAX 40 geführte Unternehmen. Der sog. “boardroom advice”, also die Unterstützung von Vorständen und Aufsichtsräten im aktienrechtlichen Kompetenzgefüge, insbesondere bei Fragen der Corporate Governace und Compliance und im Zusammenhang mit Strukturänderungen und bedeutsamen Transaktionen, ist kontinuierlicher Bestandteil seiner Tätigkeit. Er ist als Beirat in Familienunternehmen tätig. Seit Juli 2023 unterstützt er außerdem Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan als Of Counsel im Bereich Corporate Litigation.

Prof. Dr. Hans-Christoph Ihrig wird in den einschlägigen Branchenveröffentlichungen wie JUVE und Chambers regelmäßig empfohlen; u.a. hat JUVE ihn über viele Jahren zu den führenden Seniorpartnern im Gesellschaftsrecht gezählt. Das Handelsblatt hat ihn 2020 bei der Erhebung “Best Lawyers” als Anwalt des Jahres im Gesellschaftsrecht ausgezeichnet. Chambers Global 2018 führt Prof. Dr. Hans-Christoph Ihrig in Deutschland in den Abschnitten "Corporate/M&A: High-end Capability" und "Corporate/M&A: Mid-Market" jeweils in Band 2.

Prof. Dr. Hans-Christoph Ihrig ist Honorarprofessor an der Universität Mannheim und lehrt außerdem an der Mannheim Business School. Er ist langjähriges Mitglied des Handelsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltsvereins und hat umfangreich zu gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Themen publiziert, namentlich zu nennen ist das Handbuch Ihrig/Schäfer, Rechte und Pflichten des Vorstands, das 2020 in 2. Auflage erschienen ist.


PUBLIKATIONEN

MONOGRAPHIEN UND BEITRÄGE IN KOMMENTAREN, HANDBÜCHERN UND FESTSCHRIFTEN

Kapitaldeckungsverantwortung und Existenzvernichtung bei der Verschmelzung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, in: Festschrift für Barbara Grunewald, 2021, S. 405 (gemeinsam mit Prof. Dr. Carsten Schäfer)

Aktienrecht, in: Heidel/Pauly, AnwaltFormulare, 10. Auflage 2021, § 1 Aktienrecht

Reichert: GmbH & Co. KG, 8. Auflage 2021, Bearbeitung der §§ 10 (Neugründungstatbestände), 11 (Entstehung der GmbH & Co. KG durch Rechtsformwechsel außerhalb des Umwandlungsgesetzes), 12 (Haftung im Gründungsstadium der GmbH & Co. KG), 20 (Kapital und Kapitalaufbringung), 21 (Gesellschafterkonten, Kapitalanteile), 22 (Kapitalveränderungen), 24 (Gewinn- und Verlustbeteiligungen, Entnahmen), 42 und 43 (Haftung der Gesellschafter), 52 (Verschmelzung), 54 (Spaltung), 56 (Formwechsel)

Ihrig/Schäfer, Rechte und Pflichten des Vorstands, 2. Auflage 2020

Insiderinformationen im Aufsichtsrat – eine Bestandsaufnahme unter spezieller Berücksichtigung von Personalentscheidungen, in: Festschrift für Gerd Krieger, 2020, 437

Zur Vervielfältigung des Rechts des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung, in: Festschrift für Ulrich Seibert, 2019, 409

Die Vertretung der Aktiengesellschaft durch den Aufsichtsrat in streitigen Verfahren – Bestandsaufnahme und ausgewählte Einzelfragen, in: Festschrift für Eberhard Vetter, 2019, 271-292 (gemeinsam mit Jens Stadtmüller)

Semler/Stengel/Leonard, Umwandlungsgesetz, 5. Auflage 2021, Kommentierung der §§ 39-45e, Anh. 137; §§ 226-228, 230-237

Aktienrecht, in: Heidel/Pauly/Amend, AnwaltFormulare, 9. Auflage 2018, § 1 Aktienrecht (gemeinsam mit Jens Wagner)

Happ: Aktienrecht, 4. Auflage 2015, Bearbeitung der Kapitel 12.05 (Bedingte Kapitalerhöhung zur Auflage eines Aktienoptionsplans) und 12.06 (Genehmigtes Kapital)

Die Aktiengesellschaft (AG) und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), in: Arens, AnwaltFormulare Gesellschaftsrecht, 4. Auflage 2013, 446-640 (gemeinsam mit Jens Wagner)

Ad-hoc-Pflichten bei gestreckten Geschehensabläufen – Praxisfragen aus dem „Geltl“-Urteil des EuGH in: Gesellschaftsrecht in der Diskussion 2012, Band 18, 113-134

Gestaltungsfreiheit und –grenzen beim Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat, in: Festschrift für Michael Hoffmann-Becking, 2013, 618-629

Die gebundene Beteiligung bei der Spaltung, in: Liber Amicorum für Martin Winter 2011, 297-311

Zur Entscheidungskompetenz der Hauptversammlung, in: Fragen der Versammlungsleitung, in: Festschrift für Wulf Goette, 2011, 205-218

Der Mehrheitsaktionär als abhängiges Aufsichtsratsmitglied?, in: Festschrift für Hans-Jürgen Hellwig, 2011, 163-179 (gemeinsam mit Manuel Meder)

Zum Auskunftsanspruch bei Namensaktien nach § 67 Abs. 4 Sätze 2 und 3 AktG, in: Festschrift für Uwe H. Schneider, 2011, 573-591

Zum besonderen Vorteil von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 8 UmwG in: Festschrift für Georg Maier-Reimer, 2010, 297-319 (gemeinsam mit Julian Redeke)

Die Stiftung im Konzernverbund, in: Festschrift für Uwe Hüffer, 2010, 387-404 (gemeinsam mit Andre Wandt)

Rechtsfragen bei der Vorbereitung von Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften, in: Festschrift für Sebastian Spiegelberger, 2009, 722-739 (gemeinsam mit Jens Wagner)

Zum Kapitalschutz bei der Spaltung von Aktiengesellschaften, in: Festschrift für Karsten Schmidt, 2009, 779-793

Organschaftliche Haftung und Haftungsdurchsetzung unter Berücksichtigung der monistisch verfassten SE, in: Bachmann/Casper/Schäfer/Weil, Steuerungsfunktionen des Haftungsrechts im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, 2007, 17-28

Geklärtes und Ungeklärtes zum Vereinfachten Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, in: Liber Amicorum Wilhelm Happ, 2006, 109-129

Kritik an der Rechtsprechung zur Gesellschafterhaftung in der GmbH - Holzweg oder Konzept mit Zukunftsperspektive?, in: Henze/Hoffmann-Becking, RWS-Forum GesR 2003, 27-56

Optionen auf eigene Aktien, in: Festschrift für Peter Ulmer, 2003, 829-845

Die endgültige freie Verfügung über die Einlage von Kapitalgesellschaftern, 1991

AUFSÄTZE IN ZEITSCHRIFTEN UND SAMMELWERKEN

Wissenszurechnung im Kapitalmarktrecht – untersucht anhand der Pflicht zur Ad-hoc-Publizität gemäß Art. 17 MAR, ZHR 181 (2017), 381-415

Neue Spielregeln für Aufsichtsräte – Leitsätze für Investorengespräche bieten Orientierungshilfe – Best Practice in einem gesetzlichen Graubereich – Augenmaß gefragt, Börsen-Zeitung Nr. 209 vom 29. Oktober 2016, 13

Diversity in der Europa AG: Unklare Regelungen bergen Sprengstoff, Interview gemeinsam mit Hans-Peter Löw, Börsen-Zeitung, 20.02.2016

Die Aktienrechtsnovelle 2016, BB 2016, 6-18 (gemeinsam mit Dr. Andre Wandt)

Kapitalmarkttransparenz deutlich erweitert, Geänderte Vorgaben für Stimmrechtsmitteilungen bei börsennotierten Gesellschaften und verschärfte Sanktionen bei Verstößen, Börsen-Zeitung vom 21. November 2015 (gemeinsam mit Dr. Katharina Stüber)

Das Geltl/Daimler-Verfahren in der nächsten Runde – Keine abschließende Weichenstellung des BGH für die Ad hoc-Publizität bei gestreckten Geschehensabläufen, AG 2013, 515-518 (gemeinsam mit Christopher Kranz)

Vergütungszahlungen auf einen Beratungsvertrag mit einem Aufsichtsratsmitglied vor Zustimmung des Aufsichtsrats (BGHZ 194, 14 – Fresenius - II ZR 48/11), ZGR 2013, 417-435

Die “Selbstbefreiung“ von der Pflicht zur ad hoc- Publizität von Insidertatsachen nach der Geltl/Daimler- Entscheidung des EuGH – Offene Streitfragen im Umgang mit § 15 Abs. 3 WpHG, Betriebs-Berater 2013, 451-458 (gemeinsam mit Christopher Kranz)

Die angemessene Vorstandsvergütung drei Jahre nach Inkrafttreten des VorstAG, Beilage zu ZIP 2012, 1-31 (gemeinsam mit Jonas Wittgens und Andre Wandt)

Zweifelsfragen bei der Zielbenennung zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach dem Kodex, ZIP 2012, 1210-1216 (gemeinsam mit Manuel M. Meder)

Zur Nachhaftung für Pensionsverbindlichkeiten bei der Spaltung, ZIP 2012, 749-756 (gemeinsam mit Christopher Kranz)

Markt für öffentliche Übernahmen belebt sich – auch feindliche Übernahmen sind möglich, AG 2011, R139- R141

Die Zuständigkeitsordnung bei Benennung der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gem. Ziff. 5.4.1 DCGK n.F. in mitbestimmten Gesellschaften, ZIP 2010, 1577-1578 (gemeinsam mit Manuel Meder)

Say on pay in der Aktiengesellschaft, Finanzplatz, 2010

The Eight Most Important Recommendations for Modification of the SE Regulation, European Business Organization Law Review 10, 2009, 285-289 (Co-Autor)

Pflicht zur umgehenden Abgabe einer Entsprechenserklärung mit Inkrafttreten des BilMoG?, ZIP 2009, 853-854

Die geschäftsführenden Direktoren in der monistischen SE: Stellung, Aufgaben und Haftung, ZGR 2008, 809-834

Europa-AG und Board-System, Going Public, 2008, 84-85

Einzelfragen zur Existenzvernichtungshaftung als Binnenhaftung, DStR 2007, 1170-1174

Zur Anwendung des Freigabeverfahrens nach § 246a AktG auf 'Altbeschlüsse' und bereits eingetragene Beschlüsse, BB 2005, 1973-1978 (gemeinsam mit Holger Erwin)

Reformbedarf beim Haftungstatbestand des § 93 AktG, WM 2004, 2098-2107

Das Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) auf der Zielgeraden, BB 2004, 1749-1758 (gemeinsam mit Jens Wagner)

Reaktion börsennotierter Unternehmen auf die Änderung des Deutschen Corporate Governance Kodex, BB 2003, 1625-1629 (gemeinsam mit Jens Wagner)

Diskussionsentwurf für ein SE-Ausführungsgesetz, BB 2003, 969-976 (gemeinsam mit Jens Wagner)

Rechtsschutz Drittbetroffener im Übernahmerecht, ZHR 167 (2003), 315-350

Die Reform geht weiter: Das Transparenz- und Publizitätsgesetz kommt, BB 2002, 789-797 (gemeinsam mit Jens Wagner)

Corporate Governance: Kodex-Erklärung und ihre unterjährige Korrektur, BB 2002, 2509-2514 (gemeinsam mit Jens Wagner)

Volumengrenzen. für Kapitalmaßnahmen der AG, NZG 2002, 657-664 (gemeinsam mit Jens Wagner)

Vereinbarungen über eine freiwillige Einführung oder Erweiterung der Mitbestimmung, NZG 1999, 333-337 (gemeinsam mit Michael Schlitt)

Zum Inhalt der Haftung bei der Spaltung, ZHR-Beiheft 68, 1998, 80-95

Die KGaA nach dem Beschluss des BGH vom 24.02.1997, ZHR-Beiheft 67, 1998, 33-83 (gemeinsam mit Michael Schlitt)

Aktiengesellschaft und Euro, Handlungsbedarf und Möglichkeiten der Aktiengesellschaften anlässlich der Euro-Einführung zum 01.01.1999, NZG 1998, 201-207 (gemeinsam mit Georg Streit)

Sicherung eines Bankkredits durch Grundschuld und Abtretung der Mietforderungen, WiB 1996, 1184-1185

Verschmelzung und Spaltung ohne Gewährung neuer Anteile, ZHR 160 (1996), 317-342

Gläubigerschutz durch Kapitalaufbringung bei Verschmelzung und Spaltung nach neuem Umwandlungsrecht, GmbHR 1995, 622-643

Diskussionsbericht zum ZHR-Symposium (Referate Zöllner und Winter), ZHR 158 (1994), 97-100

Bericht DJT 1988, I. Abteilung: Nichteheliche Lebensgemeinschaft, JZ 1989, 31 -32

Die Rechtsnatur der Einmann-Gründungsorganisation, GmbHR 1988, 373-384 (gemeinsam mit Peter Ulmer)

Die Verwertung von GmbH-Mänteln, Betriebs-Berater 1988, 1197-1203

Ein neuer Anleihetyp: Zerobonds, ZIP 1985, 1169-1180 (gemeinsam mit Peter Ulmer)

BUCHBESPRECHUNGEN

Kersten von Schenck/Hans-Ulrich Wilsing, Arbeitshandbuch für Aufsichtsratsmitglieder, 5. Aufl. 2021

Hoffmann-Becking (Hrsg.), Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 4 Aktiengesellschaft, 5. Aufl. 2020, Die AG 2021, 248

Assmann/U.H. Schneider/Mülbert, Wertpapierhandelsrecht, 7. Aufl. 2019

Schmidt/Lutter, Aktiengesetz, Kommentar, 3. neu bearbeitete Aufl. 2015, WM 2016, 1811

Wachter, Aktiengesetz, 2. Aufl. 2014, WM 2015, 747

Assmann/Schneider, WpHG, 5. Aufl. 2009, AG 2009, 555

Brouwer, Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats im Aktien- und GmbH-Recht, Die AG 2008, 911

Hoffmann-Becking (Hrsg.) Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 4 Aktiengesellschaft, 3. Aufl. 2007, Die AG 2008, 52

Hüffer, Aktiengesetz, 6. Aufl. 2004, AG 2004, 571

Hölters/Deilmann, Die 'kleine' Aktiengesellschaft, und sonstige Neuerungen der Aktienreform, NJW 1998, 1473

Kantak, Mantelgründung, Peters, Der GmbH-Mantel, Meyding, Die Mantel-GmbH, ZHR 1990, 188

Miltner, Bareinlage, Sacheinlage und ihre Verschleierung im Recht der GmbH, ZHR 153 (1989), 505

Kirchner, Bibliographie zu Unternehmens- und Gesellschaftsrecht 1950-1985, ZHR 153 (1989), 475

Meilicke, Die verschleierte Sacheinlage, ZHR 153 (1989) 354

ENTSCHEIDUNGSBESPRECHUNGEN UND URTEILSANMERKUNGEN

Anm. zu BGH, Urt. v. 22.03.2011 (II ZR 229/09), in: BB 2011, 1617 - 1618 (Die Anfechtungsbefugnis des Minderheitsaktionärs nach wirksamer Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses ins Handelsregister) (gemeinsam mit Vanessa Seibel)

Entsch.Bspr. zu BGH, v. 23.06.1997 (II ZR 132/93), in: WiB 1997, 1181 - 1182 (Genehmigtes Kapital und Bezugsrechtsausschluss)

Entsch.Bspr. zu BGH, v. 18.11.1996, (II ZR 207/95), in: WiB 1997, 246 - 247 (Inanspruchnahme für Bürgschaft nach Eigenkapitalersatzregeln)

Entsch.Bspr. zu BGH, v. 04.03.1996 (II ZR 89/95), in: WiB 1996, 479 - 481 (Abrede als Voraussetzung für die Grundsätze der verdeckten Sacheinlage)

Anm. zu BGH, Urt. v. 20.05.1996- (II ZR 190/95) , in: WiB 1996, 841-842 (Keine (generelle) Nichtigkeit der Abtretung von Vergütungsansprüchen eines GmbH-Geschäftsführers an Dritten)

BERICHTERSTATTER BEI STELLUNGNAHMEN DES HANDELSRECHTSAUSSCHUSSES DES DAV

Stellungnahme (27/2022) zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG)

Stellungnahme(49/2020) zum Mauracher Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)

Stellungnahme (5/2019) zum Entwurf eines geänderten Corporate Governance Kodex der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex vom 25. Oktober 2018, NZG 2019, 252

Stellungnahme (89/2016) zu den Vorschlägen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex zu Kodexanpassungen und Änderungen für 2017, NZG 2017, 57

Stellungnahme (69/2014) zum Deutschen Corporate Governance Kodex, NZG 2015, 86

Stellungnahme (58/2014) zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter, NZG 2014, 1372

Stellungnahme (25/12) zum Regierungsentwurf der Aktienrechtsnovelle 2012, NZG 2012, 380

Stellungnahme (13/12) zu den Änderungsvorschlägen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex vom 1. Februar 2012, NZG 2012, 225

Stellungnahme (07/11) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2011), NZG 2011, 217

Stellungnahme (32/09) zum Entwurf eines Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG), NZG 2009, 612

Stellungnahme (17/09) zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft

Stellungnahme (57/07) zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz), NZG 2008, 60

Stellungnahme (46/07) zur Herstellung von Rechtssicherheit für Wandelschuldverschreibungen deutscher Aktiengesellschaften, NZG 2007, 857

Stellungnahme (27/07) zum Spruchverfahren bei Umwandlung und Sachkapitalerhöhung und zur Erfüllung des Ausgleichsanspruchs durch Aktien, NZG 2007, 497

Stellungnahme (47/06) zum Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes, NZG 2006, 737

Stellungnahme (21/05) zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG), NZG 2005, 388

Stellungnahme (35/04) zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG), NZG 2004, 957

Stellungnahme (20/04) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrecht (UMAG), NZG 2004, 555

Stellungnahme (65/03) zum Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Ausführungsgesetz-SEAG), NZG 2004, 75

Stellungnahme (13/03) zu den Gesetzgebungsvorschlägen der Regierungskommission Corporate Governance, Beilage BB 2003, Heft 19, 1

Stellungnahme (04/02) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts zu Transparenz und Publizität (Transparenz- und Publizitätsgesetz), NZG 2002, 115

Stellungnahme (13/01) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen (WÜG), NZG 2001, 420

Stellungnahme (46/01) zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen (WpÜG), NZG 2001, 1003